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- Nur Personen, die ein gültiges Waffendokument besitzen, dürfen mit Faustfeuerwaffen schießen.
- Jeder schießt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Den Anordnungen der Schiessstandaufsicht (akustisch und optisch) ist unverzüglich Folge zu leisten.
- Der Schiesskanal ist unter keinen Umständen zu betreten !
- Beim Schiessen sind von allen dort anwesenden Personen ausreichend wirksame Gehörschutzgeräte und Schiessbrillen zu verwenden. Falls Ihnen keine zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte an das Personal.
- Im Schiessstand dürfen sich maximal 10 Personen gleichzeitig aufhalten.
- Beim Schiessen dürfen sich keine Zuschauer im Schiessstand aufhalten.
- Im gesamten Geschäftsbereich, insbesondere Schiessstand, ist das Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer sowie der Genuss von Alkohol verboten.
- Personen, die augenscheinlich durch Alkohol, Suchtgifte, Medikamente oder sonst beeinflusst oder beeinträchtigt sind, und Personen die bekanntermassen vom Besitz oder führen einer Waffe ausgeschlossen sind, dürfen zum Schiessbetrieb nicht zugelassen werden.
- Es darf nur mit Faustfeuerwaffen und mit Langwaffen geschossen werden die den Kugelfang nicht beschädigen. Im Zweifelsfalle fragen Sie bitte das Personal.
- Es dürfen keine Geschosse mit Hartkern oder Leuchtspur verwendet werden.
- Das Laden und Entladen der Waffen darf nur in der Schiessbox mit in Scheibenrichtung zeigendem Lauf erfolgen ( nicht außerhalb des roten Bereiches mit der geladenen Waffe treten).
- Innerhalb der Betriebsanlage dürfen geladene Waffen nur in Behältnissen geführt werden. Geladene Waffen dürfen nur in der Schiessbox aus Ihren Behältnissen genommen werden.
- Geladene Waffen dürfen nicht abgelegt oder abgestellt werden. Jeder ist für sein Gerät verantwortlich.
- Für Beschädigungen an der Anlage haftet der Schütze.
- Das Berühren fremder Waffen ist nur mit Einverständnis des Besitzers erlaubt.
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