SEIDLER KG
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SCHIESSSTANDORDNUNG

Folgende Grundregeln sind immer einzuhalten:

1. Waffe immer als geladen betrachten!

2. Lauf muss in eine sichere Richtung zeigen!

3. Beim Hantieren Finger weg vom Abzug!

4. Selbst vom Ladezustand überzeugen!

5. Laden, Hantieren und Entladen erst ab der roten Feuerlinie!

6. Bis und ab der Feuerlinie im Schießstand Waffe immer entladen transportieren (Verschluss offen, Trommel ausgeschwenkt)

  • Nur Personen, die ein gültiges Waffendokument besitzen, dürfen mit Faustfeuerwaffen schießen. Ausnahme - bei der Firma Seidler gemachte Waffenführerscheine bis 6 Monate nach Ausstellung.

  • Jeder schießt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.

  • Den Anordnungen der Schießstandaufsicht ist unverzüglich Folge zu leisten.

  • Der Schiesskanal ist unter keinen Umständen zu betreten!

  • Beim Schiessen ist von allen dort anwesenden Personen ausreichend wirksamer Gehörschutz und Schutzbrillen zu verwenden. Falls Ihnen keine zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte an das Personal.

  • Den Schützenstand dürfen maximal 2 Personen mieten.

  • Beim Schiessen dürfen sich keine Zuschauer im Schiessstand aufhalten.

  • Im gesamten Geschäftsbereich, insbesondere Schiessstand, ist das Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer sowie der Genuss von Alkohol verboten. Personen, die augenscheinlich durch Alkohol, Suchtgifte, Medikamente oder sonst beeinflusst oder beeinträchtigt sind, und Personen gegen die ein Waffenverbot ausgesprochen wurde, sind zum Schiessbetrieb nicht zugelassen.

  • Es darf nur mit Faustfeuerwaffen geschossen werden die den Kugelfang nicht beschädigen. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte das Personal.

  • Es dürfen keine Geschosse mit Hartkern oder Leuchtspur verwendet werden.

  • Das Laden und Entladen der Waffen darf nur im Schützenstand mit in Scheibenrichtung zeigendem Lauf erfolgen.

  • Innerhalb der Betriebsanlage dürfen geladene Waffen nur in Behältnissen geführt werden. Geladene Waffen dürfen nur im Schützenstand  aus Ihren Behältnissen genommen werden und nicht abgelegt oder abgestellt werden. Jeder ist für sein Gerät verantwortlich.

  • Für Beschädigungen an der Anlage haftet der Schütze.

  • Das Berühren fremder Waffen ist nur mit Einverständnis des Besitzers erlaubt.

 

 

 
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